Für die "Übersetzbarkeit" von Schriften gilt folgende Faustregel:
Ab ca. 1700 die Deutsche Kurrentschrift, auf der auch das sogenannte Sütterlin basiert.
Auch die Deutsche Kanzleischrift ab ca. 1600 kann übersetzt werden.
Kostenlose Zusatzleistungen:
- Bei Sütterlin-Dienst exklusiv: im Bedarfsfall kostenlose Erklärung altertümlicher, heute unverständlicher Wörter.
Wörter wie Faschine, Rentamt und Schanzen sind im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend verschwunden, ich erläutere Ihnen auf Wunsch gern Bedeutung und Verwendung. - Auf Wunsch Anpassung an heutige Rechtschreibnormen (Orthographie war bis 1900 weniger fixiert.)
- Korrektur von Rechtschreibfehlern