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Für die "Übersetzbarkeit" von Schriften gilt folgende Faustregel: 

Ab ca. 1700 die Deutsche Kurrentschrift, auf der auch das sogenannte Sütterlin basiert.

Auch die Deutsche Kanzleischrift ab ca. 1600 kann übersetzt werden.

 

Kostenlose Zusatzleistungen:

  • Bei Sütterlin-Dienst exklusiv: im Bedarfsfall kostenlose Erklärung altertümlicher, heute unverständlicher Wörter.
    Wörter wie Faschine, Rentamt und Schanzen sind im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend verschwunden, ich erläutere Ihnen auf Wunsch gern Bedeutung und Verwendung.
  • Auf Wunsch Anpassung an heutige Rechtschreibnormen (Orthographie war bis 1900 weniger fixiert.)
  • Korrektur von Rechtschreibfehlern